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Einen solchen Arbeitgeber wie das Erzbistum Köln hätten sicherlich viele Menschen gern. Mit einem Gesamtbetrag von 1,1 Millionen Euro – so die Medien – habe das Erzbistum Köln für die Schulden eines Geistlichen – die zum Teil aus Glücksspielen resultieren - gezahlt. Bei der Zahlung der Gelder seien Aufsichts- und Kontrollgremien der Erzdiözese Köln nicht eingebunden und das Geld soll aus demselben Sondertopf stammt wie das Geld für die Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer.

Als ehemaliger ehrenamtlicher Schuldnerberater bei der Caritas –mit entsprechender Ausbildung - hätte ich diesen Schuldner in die Therapie zur Spielsucht und dann in die Privatinsolvenz geschicht. Drei Jahre hätte sich dieser hoffentlich nicht mehr spielsüchtige Geistliche in der Wohlverhaltensphase korrekt verhalten müssen – und wäre dann schuldenfrei.

Laut gültiger Pfändungstabelle wären dem Giestlichen mindestens 1.259,99 Euro zum Leben geblieben und bei einem Salär von monatlich 3.000 Euro im Bistum Köln müsste er monatlich 1.223,15 Euro für die Schulden abtreten. Sind monatlich rund 1.776 Euro für einen Geistlichen zum Leben zu wenig? (Vorausgesetzt, es muss kein Kindesunterhalt gezahlt werden). Viele Arbeiter*innen und Rentner*innen haben keine 1.776 Euro im Monat.

 

Heute, 23.04.,  ist der Tag des Bieres. Auf meinen Pilgertouren in Spanien gab es hin und wieder "La Peregrina" - ein relativ neues Bier aus Santiago de Compostela. Es wird vor allem in den Kneipen am Jakobsweg augeschenkt.

Den Wein lasse ich heute im Keller und trinke ein gutes Bier (dt. Reinheitsgebot ).
Mit Bier kann man einiges machen: Biersuppe mag ich nicht - aber Bierspätzle kann ich mir gut vorstellen. In Berlin habe ich einmal Bratwurst in Biersauce, genannt auch "Stolzer Heinrich" gegessen. Ja das war mit einem Kartoffelpüree sehr gut.

Aber heute: Prost mit einem Bier!

Ein schönes Osterfest wünsch ich euch! Es ist zwar heute frisch - aber einen Cafe con leche kann man auch mal draußen trinken.

Und wenn im Dom zu Köln nur für die "Christen in der Ukraine" gebetet wird - und nur für die "Deutschen Jüdischen Gemeinden" .... dann kommt mir das Kotzen!

Da ist unser Grundgesetz weiter (Artikel 3).

 

Kennen Sie noch MS-Word 6.0? Wurde in diesem Textprogramm während der Rechtschreibprüfung das Wort „Realitätsverlust“ gefunden, stürzte das Programm hoffnungslos ab.

Wikipedia beschreibt Realitätsverlust als „den geistigen Zustand einer Person, welche nicht (mehr) in der Lage ist, die Situation, in der sie sich befindet, zu begreifen“.

Wie wird sich der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt jetzt nach Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Vorteilsnahme verhalten? Wie Word?