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Wo springt der Arbeitgeber bei einer Spielsucht für seinen Mitarbeiter ein? – Erzbistum Köln

Einen solchen Arbeitgeber wie das Erzbistum Köln hätten sicherlich viele Menschen gern. Mit einem Gesamtbetrag von 1,1 Millionen Euro – so die Medien – habe das Erzbistum Köln für die Schulden eines Geistlichen – die zum Teil aus Glücksspielen resultieren - gezahlt. Bei der Zahlung der Gelder seien Aufsichts- und Kontrollgremien der Erzdiözese Köln nicht eingebunden und das Geld soll aus demselben Sondertopf stammt wie das Geld für die Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer.

Als ehemaliger ehrenamtlicher Schuldnerberater bei der Caritas –mit entsprechender Ausbildung - hätte ich diesen Schuldner in die Therapie zur Spielsucht und dann in die Privatinsolvenz geschicht. Drei Jahre hätte sich dieser hoffentlich nicht mehr spielsüchtige Geistliche in der Wohlverhaltensphase korrekt verhalten müssen – und wäre dann schuldenfrei.

Laut gültiger Pfändungstabelle wären dem Giestlichen mindestens 1.259,99 Euro zum Leben geblieben und bei einem Salär von monatlich 3.000 Euro im Bistum Köln müsste er monatlich 1.223,15 Euro für die Schulden abtreten. Sind monatlich rund 1.776 Euro für einen Geistlichen zum Leben zu wenig? (Vorausgesetzt, es muss kein Kindesunterhalt gezahlt werden). Viele Arbeiter*innen und Rentner*innen haben keine 1.776 Euro im Monat.