Das waren mutige Schritte von 125 schwulen, lesbischen und transpersonen Menschen aus der katholischen Kirche, die sich mit der Initiative #outinchurch in der Öffentlichkeit geoutet haben. Sie alle arbeiteten als Nicht-Heterosexuelle in der katholischen Kirche. In den Bereichen Erziehung, Pflege, Sozialarbeit, Seelsorge und in anderen Berufen waren und sind sie tätig. Sie fordern die längst überfällige und offizielle Lehre der Kirche zu Sexualität und Geschlechtlichkeit zu revidieren.
Mutige Schritte - da die katholische Kirche derartige Lebensweisen nicht akzeptiert und es steht für diese Menschen viel auf dem Spiel. Sie können ihren Arbeitsplatz verlieren, werden z. B. auch kurz vor dem Mutterschutz gekündigt aus dem Job geworfen. Dabei steht im Artikel 3 des GG Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Aber das kirchliche Arbeitsrecht erlaubt es... weil es den Kirchen rechtlich verankert ist (Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV)). Somit wurde den Kirchen der Freiraum eingeräumt, ihre eigenen Angelegenheiten, zu denen auch die rechtliche Ausgestaltung ihrer Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehört, zu regeln.
Die Initiative soll innerhalb der katholischen Kirche helfen, damit Schwule, Lesben, Trans-, Intersexuelle oder Non-Binäre nicht mehr zu diskriminieren. Es ist das größte coming-out in der katholischen Kirche in Deutschland und will eine Kirche ohne Angst.
Als Reformer bekannte Bischof von Aachen, Helmut Dieser, forderte als erster katholischer Oberhirte ein Schuldbekenntnis seiner Kirche gegenüber Homosexuellen: Sie seien durch die Kirche «abgewertet und kriminalisiert» worden. «Hier ist auch ein Schuldbekenntnis fällig», sagte dieser der «Kölnischen Rundschau». «Daran arbeiten wir.»
Es ist wichtig, dass die religionsfreundliche Verfassung geändert wird, dass nicht mehr die großen Religionsgesellschaften ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Gerade diese Religionsgesellschaften übernehmen zwar Aufgaben, die von Seiten der Politik bestellt und auch bezahlt werden!