Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Einschränkung der Grundrechte geführt. In der Geschichte der Bundesrepublik ist dies ein einmaliger Vorgang. Es ist eine historische Herausforderung für verantwortliche Politiker*innen, in diesem Risikomanagement die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung einerseits und der Grundrechte andererseits vorzunehmen.