Erneut sind Privaträume von Beschuldigten im Zusammenhang mit der AWO-Affäre durchsucht worden. 20 Polizeibeamte, drei Staatsanwälte und drei Gerichtsvollzieher beschlagnahmten in Privatwohnungen von allein fünf Beschuldigten in Wiesbaden, Walluf (Rheingau-Taunus) und Schöneck (Main-Kinzig) Vermögenswerte in Höhe von 2,2 Millionen Euro.
Den Beschuldigten des Wohlfahrtsverbandes wird Untreue vorgeworfen. Schon seit mindestens 2015 sollen sie unrechtmäßig umfangreiche Zahlungen erlangt haben. Überhöhte Gehälter und Luxus-Dienstwagen bei der Frankfurter AWO sowie ungerechtfertigte Spenden an den mit Frankfurt personell verflochtenen Kreisverband Wiesbaden sollen geflossen sein. Auch sollen sie Bargeld für angebliche Darlehen, Gehälter und Dienstreisen sowie für private Bewirtungen und Feste aus der Kasse der AWO erhalten haben.
LOB und ANERKENNUNG gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Allgemeinheit - meistens an der Basis - gute Arbeit leisten. Diese Menschen sollten nicht mit den AWO-Führungskräften gleichgestellt werden, bei denen Raffgier vorherrscht.